~4908
Im Landkreis Helmstedt wurde ein Fall von Geflügelpest nachgewiesen, es gibt mehrere weitere Verdachtsfälle.
Im Landkreis Helmstedt wurde ein Fall von Geflügelpest nachgewiesen, es gibt mehrere weitere Verdachtsfälle.

30.000 Euro Strafe wegen frei laufenden Vögeln

zuletzt aktualisiert: Montag, 03. November 2025, 10:02 Uhr

Nachdem im Landkreis Helmstedt vor kurzem erst der erste Fall der Geflügelpest festgestellt wurde, bekommen Halter der fedrigen Tiere strenge Auflagen. Die sogenannte tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 verordnet für Tierhalter mit mehr als 50 Tieren Stallpflicht. Außerdem verbietet sie Geflügelausstellungen, -märkte oder ähnliche Veranstaltungen im gesamten Landkreis.

Im Stall bleiben müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Ställe müssen laut Verordnung geschlossen sein, also ein Dach haben und Wände, sodass keine Wildtiere hineinkommen.

Die Stallpflicht wird deswegen genutzt, weil sie am effektivsten verhindert, dass sich die Krankheit von Wildtieren auf als Haustiere gehaltenen Vögel ausbreitet. Wie und dass sich die Krankheit unter frei lebenden Vögeln ausbreitet, könne niemand beeinflussen. Deswegen habe laut Kreis der Schutz der Haustiere Priorität.

Vor allem Wasservögel betroffen

Am Montag, den 27. Oktober 2025, wies das Veterinäramt des Kreises den ersten Fall der stark krankmachenden Aviären Influenza bei einem Kranich im Gebiet des Landkreises Helmstedt nach. Seit diesem Tag häufen sich laut Kreis die Funde von verendetem Wassergeflügel. Insbesondere Kraniche sind betroffen.

Es ist somit mit weiteren Nachweisen der hochpathogenen Aviären Influenza zu rechnen. Auch in nahezu allen angrenzenden Nachbarlandkreisen wurde der Ausbruch der Krankheit bereits amtlich bestätigt, die Fallzahlen steigen auch hier nahezu täglich.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.

Trotz Regelung für Großbetriebe Gefahr für alle Vögel

Der Landkreis setzte die Grenze bei 50 Tieren, da ein Ausbruch in kleineren Betrieben zwar möglich ist, aber nicht so häufig wie bei großen Unternehmen. Auch haben laut Kreis Epidemien selten ihren Ursprung bei Hobbygeflügelhaltern. Private Tierhalter sind trotzdem angehalten, ihre Vögel mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.

Bei einer sich verschärfenden Gesamtlage behält sich der Landkreis vor, weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung anzuordnen.

Wer sich nicht daran hält, muss nicht nur den Tod der Tiere fürchten: Sind die Auflagen nicht erfüllt, steht ein Bußgeld an. Das kann bis zu 30.000 Euro betragen.

Beitragsbild: Hühner, Laufvögel und Enten müssen vorerst im Stall bleiben. Foto: Stock

Hinterlasse einen freundlichen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind mit * markiert.

Weitere News

~2084
QR Code NewsifyNDS App

NewsifyNDS-Apps:
Ihre personalisierte
Nachrichten-Zentrale

Nie wieder wichtige Nachrichten verpassen.

Erhalten Sie die aktuellsten Nachrichten und Artikel, die auf Ihre Interessen zugeschnitten sind – inklusive direkter Push-Benachrichtigungen für die wichtigsten Ereignisse direkt in unseren NewsifyNDS-Apps.

1