Ein Cremlinger hat einen falschen Handwerker engagiert. Laut Polizei arbeitete der Mann bei dem Cremlinger am Sonntag, den 5. Oktober und Montag, den 6. Oktober 2025.
Der Mann aus dem Ort im Landkreis Wolfenbüttel war über eine Internetplattform auf den vermeintlichen Handwerker gestoßen. Dieser versicherte laut Polizei, direkt am Folgetag die gewünschten Fliesen in Badezimmer des Mannes anzubringen. Kurz nachdem der Mann seine Tätigkeit aufgenommen hatte, bemerkte der Cremlinger, dass die Fliesen schief angebracht worden sind.
Zudem hatte sich der Großteil der angebrachten Fliesen wieder von der Wand gelöst. Der Aufforderung, die Arbeiten nachzubessern, kam der angebliche Handwerker nicht nach. Die Polizei schätzt den Schaden auf circa. 600 Euro.
Kostenvoranschlag oder Rechnung vom Handwerker wichtig
Die Polizei rät daher, sich vor Beginn der Tätigkeit auf einen festen Preis zu einigen. Gegebenenfalls ist ein verbindlichen Kostenvoranschlag zu vereinbaren von Vorteil. Auftraggeber sollen sich immer eine Rechnung mit den aufgeführten Leistungen ausstellen lassen.
Außerdem solle man darauf achten, dass die Rechnung rechtskonforme ist. Dazu gehöre laut Polizei die Angabe der Firma, der Steuer- und der Rechnungsnummer. Kunden sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen.
Bei Fragen zu einer Rechnung können sich Kunden an eine Verbraucherzentrale wenden. Wenn darauf bestanden wird, die Rechnung sofort zu bezahlen, soll man sich Personen dazu holen und bei dem Verdacht eines Betrugs eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Beitragsbild: Bei dem falschen Handwerker blieben die Fliesen nicht an der Wand. Foto: Stock