Die Erntesaison ist im vollen Gange, langsam fahrende landwirtschaftliche Maschinen sind fast täglich auf den Straßen im Landkreis Wolfenbüttel unterwegs. Als Nächstes steht die Ernte von Mais uns Rüben an. Das nahm der Landkreis Wolfenbüttel zum Anlass, auf erhöhte Vorsicht während der bei Autofahrten hinzuweisen.
Zeitgleich mit der Rübenanlieferung in der Zuckerfabrik in Schladen beginnt ab Dienstag, dem 2. September, die Maisernte. Wie schon bei der Ernte anderer Feldfrüchte sind deswegen Ernte- und Transportfahrzeuge unterwegs. Diese fahren weitaus langsamer als die durchschnittlichen Autos des Privat- und Transportverkehrs. Zudem kann es passieren, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge an Feldwegen oder Feldausfahrten einbiegen oder dort stehen bleiben.
Auch sind viele der Geräte breiter als gewöhnlich und können beim Abbiegen ausschwenken. Gerade bei typischem Herbstwetter mit Nebel, Regen und früh einsetzender Dämmerung sind diese schlecht oder spät zu erkennen. Warnhinweise und Schilder sind unbedingt zu beachten.
Außerdem müssen Fahrer auch auf die Straße selbst achten. Denn trotz häufiger Reinigung verbleibt, je nach Witterung, ein feiner Schmutzfilm auf der Straße. Das kommt von der sehr tonhaltigen Erde der Region. Dieser Schmutzfilm kann laut Kreisverwaltung durchaus genauso rutschig werden wie ein Ölfilm.
Leute zum Reinigen auf den Straße
Um besondere Rücksicht bittet der Landkreis auf die Personen zu nehmen, die zu Fuß auf der Straße unterwegs sind, um die Straße abzusichern oder nach Verschmutzungen wieder zu reinigen.
Wichtig für Landwirte sei aber auch, auf einiges zu achten: Viele Verkehrsunfälle sind im Herbst nachweislich darauf zurückzuführen, dass Ernte- und Transportfahrzeuge die Straßen verschmutzen. Deswegen sei es wichtig, dass die Verschmutzungen so schnell wie möglich entfernt werden.
Passiert dies nicht, wird die Reinigung amtlich angeordnet. Die Kosten muss der jeweilige Landwirt tragen. Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte also ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung sind Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und Warnlampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen.
Einige landwirtschaftliche Flächen befinden sich in gesicherten beziehungsweise festgesetzten Überschwemmungsgebieten. Für solche Flächen gelten zusätzliche Regeln. Dort dürfen nämlich keine Stoffe lagern, die den sogenannten schadlosen Hochwasserabfluss beeinträchtigen, generell verboten und müssen wasserrechtlich genehmigt werden.
Ausnahme hiervon ist das Zwischenlagern von Zuckerrüben für die Zuckerrübenabfuhr auf den Schlägen. Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes sind einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen. Die Rübenmieten sind im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern
Auskünfte bezüglich der Gewässer erteilt die Untere Wasserbehörde der Landkreisverwaltung unter der Telefonnummer 05331/849020, für den Bereich Straßen der Tiefbaubetrieb unter 05331/849624 oder 05331/849621.
Beitragsbild: Während der Herbsternte sind viele Erntefahrzeuge unterwegs. Foto: Landkreis Wolfenbüttel