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Junge Kälber dürfen in Niedersachsen nur noch betäubt kastriert werden. Bisher war das dafür nicht notwendig.
Junge Kälber dürfen in Niedersachsen nur noch betäubt kastriert werden. Bisher war das dafür nicht notwendig.

Niedersachsen stärkt Schutz für männliche Kälber

zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05. November 2025, 09:01 Uhr

Niedersachsen setzt ein deutliches Zeichen für mehr Tierschutz in der Landwirtschaft. Ab sofort dürfen männliche Kälber, die jünger sind als vier Wochen, nur noch unter Sedierung kastriert werden. Außerdem müssen sie ein mindestens 24 Stunden wirkendes Schmerzmittel bekommen. Damit geht das Land über die derzeitige bundesweite Gesetzeslage hinaus.

Die neue Regelung gilt auch für die landwirtschaftlichen Betriebe um Braunschweig und in den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel.

Ermöglicht wird dieser Schritt durch eine Öffnungsklausel im Tierschutzgesetz des Bundes. Sie verpflichtet die Verantwortlichen, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Schmerzen und Leiden bei Tieren während und nach dem Eingriff so weit wie möglich zu verringern.

Das Landwirtschaftsministerium in Hannover empfiehlt zudem, sich an den „Europaratsempfehlungen zum Schutz von Rindern in der landwirtschaftlichen Tierhaltung“ zu orientieren. Danach sollten Kastrationen grundsätzlich nur unter Betäubung erfolgen. Die Empfehlung ist unabhängig vom Alter der Tiere.

Eine Sedierung soll nicht nur das Tierleid mindern, sondern auch die Sicherheit während des Eingriffs erhöhen, da das Tier ruhiggestellt wird und keine schmerzbedingten Abwehrbewegungen zeigt.

Regelung schon bei anderen Tierarten existent

„Es gibt immer noch Stimmen, die behaupten, ein junges Kalb spüre bei einer Kastration keinen Schmerz“, sagt Miriam Staudte (Bündnis 90/Grüne), niedersächsische Landwirtschafts- und Tierschutzministerin. „Das ist mir absolut unverständlich. Für Kälber muss dasselbe gelten wie für Ferkel, die seit 2021 nur noch betäubt kastriert werden dürfen.“

Staudte betont, dass die Wissenschaft längst belegt habe, dass die Kastration unabhängig vom Alter ein schmerzhafter Eingriff ist. „Auch wenn ich mir eine bundesweite Lösung gewünscht hätte, ist das für den Tierschutz in Niedersachsen ein Schritt nach vorn“, so die Ministerin weiter. Unterstützung für die Initiative komme auch von Landwirten im Land.

Kastration in anderen Bundesländern noch ohne Betäubung erlaubt

Bereits in der letzten Legislaturperiode war eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes geplant, die die betäubungslose Kälberkastration bundesweit untersagt hätte. Durch die vorgezogenen Neuwahlen wurde die Reform jedoch nicht abgeschlossen.

„In ganz Deutschland ist dieser leidvolle Eingriff immer noch gängige Praxis“, kritisiert Staudte. Sie habe die Bundesregierung erneut eindringlich gebeten, die überfällige Novelle des Tierschutzgesetzes wieder aufzunehmen.

Nach der neuen niedersächsischen Regelung dürfen weiterhin auch geschulte Personen außerhalb des tierärztlichen Berufsstandes die Kastration durchführen. Das greift allerdings nur, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können. Welche Nachweise dafür konkret nötig sind, entscheiden die zuständigen Behörden im Einzelfall. Eine tierärztliche Bestätigung über die Einweisung in die Praxis gilt als geeigneter Beleg.

Beitragsbild: Auch männliche Kälber müssen jetzt in Niedersachsen betäubt werden, wenn sie kastriert werden sollen. Foto: Stock

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