Sommerpause für Schülerticket im Landkreis Wolfenbüttel

zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 04. Juni 2025, 09:48 Uhr

Schlechte Nachrichten für Schüler im Landkreis Wolfenbüttel: In den Sommerferien sind die Deutschlandtickets, die sie für die Schule bekommen haben, ungültig. Wie der Landkreis mitteilt, wird die Karte während der Sommerferien automatisch gesperrt. Bei einer Kontrolle zeigt das Ticktet dann den Vermerk „ungültig“ an.

Eingeschränkte Nutzung am 1. und 2. Juli

Das Deutschlandticket kann trotz Sperrung an den beiden letzten Schultagen, am 1. und 2. Juli 2025, genutzt werden. Als Einschränkung gilt, dass die Fahrkarten allerdings nur für Fahrten im Gebiet des Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) nutzbar sind.

Dazu zählen die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Alle Verkehrsunternehmen im VRB erkennen das Ticket an diesen beiden Tagen als gültigen Fahrschein an. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Fahrten über den VRB hinaus.

Automatische Aktivierung des Deutschlandtickets nach den Sommerferien

Soweit auch im Schuljahr 2025/26 ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wird das Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn aktiviert. Dann ist es wieder bundesweit im Nahverkehr gültig. Die bestehende Chipkarte wird im neuen Schuljahr grundsätzlich weiterverwendet.

Die Sperrung und Aktivierung der Karte laufen automatisiert über Hintergrundsysteme. Daher sei es wichtig, die Chipkarte bis zum Schulstart gut aufzubewahren, heißt es aus der Kreisverwaltung. Die verweist auch auf die anderen Angebote der VRB, um in den Sommerferien verbund- oder deutschlandweit mit Bus und Bahn mobil zu sein.

Deutschlandticket bei Änderung der Schulform

Eltern müssen für Schulanfängerinnen und Schulanfänger beim Träger der Schülerbeförderung einen Antrag stellen. Bei vorliegendem Anspruch werden neue Chipkarten ausgegeben. Bei jedem Umzug oder beim Wechsel der Schule müsse ebenfalls ein neuer Antrag beim Träger der Schülerbeförderung gestellt werden.

Das schließt laut Landkreis den Wechsel vom Primarbereich in den Sekundarbereich I beziehungsweise vom Sekundarbereich I in den Sekundarbereich II mit ein.

Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten das Deutschlandticket direkt in der Schule. Liegt zu Beginn des Schuljahres die Chipkarte noch nicht vor, erhalten sie für die Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung. Die Ersatzbescheinigungen gelten im gesamten VRB-Gebiet, eine deutschlandweite Nutzung ist jedoch ausgeschlossen.

Beitragsbild: Schüler können in den Sommerferien ihr Deutschlandticket nicht nutzen. Foto: Sophie Weinmann

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